IGeL-Leistungen

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Leistungen in den vorausgehenden Rubriken von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und somit zu den sogenannten IGeL-Leistungen zählen. 

 

Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) stellen Untersuchungen und Laborleistungen dar, die nicht im umfassenden Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Ihre Abrechnung orientiert sich daher an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach der sich auch die Kosten für Privatpatienten berechnen. 

 

Die Durchführung dieser Leistungen erfolgt nur nach individueller Absprache und Aufklärung. Vor der Durchführung einer solchen werden wir stets mit Ihnen Rücksprache halten. Möchten Sie diese Privatleistungen als gesetzlich Versicherter für Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen, werden wir zuvor einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit Ihnen vereinbaren. 

 

 

Weitere zuvor nicht benannte Leistungen dieser Art sind:

 

- individuelle Laboruntersuchungen

 

- Ausstellen von Attesten und Formularen

 

- Beratung zur Patientenverfügung

 

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